Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab Feb. 2025)

 

1. Grundlage und Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

a)    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die Bedingungen) sind allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Ihnen (Sie) und der Solexis SA, einer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht mit Sitz in Route du Bois de Finges 21, 3960 Sierre, Schweiz (Solexis). Diese Bedingungen regeln die Bereitstellung aller Produkte und Dienstleistungen von Solexis, insbesondere in den Bereichen Gebäudehülle und Solarenergie.
Die Produkte, die Solexis bereitstellt (die Produkte), umfassen insbesondere:

i)    Photovoltaikprodukte, wie z. B. Photovoltaikpaneele;
ii)    Produkte, die für Photovoltaikanlagen erforderlich sind oder sich auf diese beziehen, wie Wechselrichter und Mikro-Wechselrichter, Energiespeichersysteme und Batterien, Module zur Überwachung und Steuerung des Verbrauchs;
iii)    Heizsysteme, wie Wärmepumpen, Boiler und Heizkörper;
iv)    Produkte im Zusammenhang mit Elektromobilität, z. B. Ladestationen, Solarparkplätze und Überdachungen für Elektrofahrräder
v)    Mechanische Unterkonstruktionen;
vi)    Elektrotechnisches Zubehör;
vii)    Autonome Energiesysteme.

Die Dienstleistungen, die Solexis erbringt (die Dienstleistungen), umfassen insbesondere:

i)    Studiendienstleistungen wie Machbarkeitsstudien, Ingenieurdienstleistungen, Design und Dimensionierung, Produktionssimulationen und Wirtschaftlichkeitsanalysen;
ii)    Projektmanagementdienstleistungen, z. B. Begleitung bei Behördengängen, Beantragung von Fördermitteln, Bauüberwachung und Verwaltung von Ausschreibungen;
iii)    Kundendienst; und
iv)    Ausbildungsdienstleistungen, einschließlich Spezialisierung und Weiterbildung.

b)    Zusätzlich zu den spezifischen Situationen, die in Klausel 1(a) aufgeführt sind, enthalten diese Bedingungen auch allgemeine Bestimmungen, die global auf die Rechtsbeziehungen zwischen Solexis und Ihnen anwendbar sind (Klausel 4).

c)    c) Diese Geschäftsbedingungen ergänzen alle schriftlichen Angebote und Offerten und gelten in vollem Umfang für diese. Mit der Unterzeichnung eines Angebots oder Kostenvoranschlags von Solexis erklären Sie, dass Sie diese Bedingungen zur Kenntnis genommen haben und ihnen zustimmen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen in den Angeboten und Kostenvoranschlägen von Solexis und diesen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen in den Angeboten und Kostenvoranschlägen Vorrang.

d)    Unter keinen Umständen gelten andere Geschäftsbedingungen (einschließlich Ihrer Vertragsbedingungen) als diese Geschäftsbedingungen für die Vertragsbeziehung zwischen Solexis und Ihnen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.


 

 

2. Verkauf von Produkten und Erbringung von Dienstleistungen

2.1. Angebot und Vertragsabschluss

a)    Alle Angebote von Produkten und/oder Dienstleistungen, die auf der Solexis-Website oder anderswo (Kataloge oder andere Unterlagen von Solexis) enthalten sind, sind unverbindlich. Daher sind alle Angaben zu Preis, Aussehen, technischer Beschreibung und so weiter nur als unverbindliche Hinweise gedacht und können von Solexis jederzeit und nach eigenem Ermessen geändert werden.

b)    Solexis ist nur durch ihre ausdrücklichen und speziell an Sie gerichteten Angebote gebunden. Sofern nicht anders angegeben, sind diese Angebote für Solexis für dreißig (30) Kalendertage ab dem Datum der Angebotsabgabe bindend.

c)    Ein Kaufvertrag für Produkte oder ein Mandatsvertrag für Dienstleistungen gilt als abgeschlossen, wenn Solexis Ihnen eine Auftragsbestätigung per E-Mail, Post oder auf anderem Wege zusendet. Solexis behält sich das Recht vor, den Abschluss eines Vertrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

d)    Jede Stornierung einer Bestellung oder jeder Widerruf kann von Solexis ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden, vorbehaltlich eines allfälligen zwingenden Rechts nach dem schweizerischen Obligationenrecht. Wenn Solexis den Widerruf oder die Stornierung der Bestellung akzeptiert, wird ein Abzug von 10% des Bestellpreises von Solexis erhoben, um die Kosten der Stornierung der Bestellung zu decken. Solexis behält sich zudem das Recht vor, einen Schadenersatz zu verlangen, der diese pauschalen Stornierungskosten übersteigt.

 

 

2.2. Rückgabe von Produkten

a)    Abweichend von Klausel 2.1(d) oben kann Solexis nach eigenem Ermessen ein Rückgaberecht per Nachnahme für die Produkte gewähren.

b)    Wenn Solexis Ihren Antrag annimmt, werden die Produkte nur unter der Voraussetzung zurückgenommen, dass sie in ihrer Originalverpackung sind, nie benutzt wurden und sich strikt im selben Zustand befinden wie zum Zeitpunkt des Erhalts durch Sie. Solexis behält sich das Recht vor, die Rückgabe nach eigenem Ermessen abzulehnen, insbesondere wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind. Jede Rücksendung, die Sie abgeschickt, aber nicht von Solexis angenommen haben, wird auf Ihre Kosten und Ihr Risiko an Sie zurückgeschickt.

c)    Wenn Solexis die Rücksendung akzeptiert, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des ursprünglichen Warenwerts, mindestens jedoch CHF 75, zur Deckung der damit verbundenen Verwaltungskosten erhoben. Darüber hinaus sind Sie für alle Risiken und Kosten, einschließlich der Transportkosten, für die Rücksendung der Produkte verantwortlich.

 

2.3. Gutschriften
a)    Von Solexis ausgestellte Gutschriften haben eine Gültigkeit von zwölf (12) Monaten ab Ausstellungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist verfallen sie automatisch und können bei der Begleichung von Rechnungen weder ganz noch teilweise mehr berücksichtigt werden.
Es liegt in der Verantwortung des Begünstigten, die Gültigkeit seiner Gutschriften zu überwachen und deren Abzug vor Ablauf sicherzustellen. Solexis ist nicht verpflichtet, das Ablaufdatum mitzuteilen.
Für den Abzug muss zum Zeitpunkt der Zahlung der Rechnungen eine Gutschrift gemäß den von Solexis in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen festgelegten Bedingungen beantragt werden.

b)    Solexis-Gutschriften sind ausschließlich für die ausschließliche Nutzung durch das begünstigte Unternehmen bestimmt und nicht übertragbar. Sie können nur dazu verwendet werden, ihren Betrag von der Zahlung von Rechnungen im Zusammenhang mit von Solexis bereitgestellten Produkten oder Dienstleistungen abzuziehen.
Sie gelten ausschließlich für direkt mit Solexis durchgeführte Transaktionen und können nicht erstattet, umgetauscht oder in eine andere Form der Entschädigung umgewandelt werden.
Wird eine Gutschrift auf eine Rechnung angewendet, deren Betrag unter ihrem Wert liegt, kann der Restsaldo für spätere Abzüge verwendet werden, sofern die Gültigkeitsdauer von zwölf (12) Monaten eingehalten wird. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Restwert als verloren.

 

2.4. Preise und Zahlungsbedingungen

 

a)    Die gültigen Preise sind diejenigen, die am Tag der Lieferung der Produkte oder der Erbringung der Dienstleistungen maßgeblich sind, und verstehen sich ohne jegliche Verpflichtung seitens Solexis. Aufgeteilte Lieferungen werden zum Tagespreis berechnet. Die Preise verstehen sich netto, ohne Steuern, in Schweizer Franken (CHF) ab Werk des Herstellers, ab Lager von Solexis mit Sitz in CH- 3960 Sierre (EXW) oder an einem anderen zwischen den Parteien vereinbarten Ort. Gesetzliche Steuern (Mehrwertsteuer etc.) werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Kosten für Verpackung, Versicherung und Transport werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Entladung gehen zu Lasten des Empfängers. Die Preisangaben sind unverbindlich und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

b)    Sie erkennen an, dass der Verkaufspreis der Produkte oder der Preis für die Erbringung von Dienstleistungen mit bestimmten Kosten verbunden sein kann, wie z. B. Mehrwertsteuer, Versandkosten, Zollgebühren usw., ohne darauf beschränkt zu sein. Sie verstehen und stimmen zu, dass Solexis keinen Einfluss auf diese Kosten hat.

c)    Solexis behält sich das Recht vor, seine Preise zu ändern, insbesondere aus Gründen wie zusätzlichen Kosten aufgrund von Preiserhöhungen bei seinen Lieferanten, Rohstoffen oder anderen Produkten oder Dienstleistungen.

d)    Solexis behält sich das Recht vor, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form auszustellen und behält sich die Wahl der akzeptierten Zahlungsmethoden vor.

e)    Der Gesamtpreis einschließlich aller damit verbundenen Kosten (wie oben in Klausel 2.3(b) genannt) muss spätestens am letzten Tag der angegebenen Zahlungsfrist gutgeschrieben werden und bei Solexis eingehen. Nach Ablauf der genannten Zahlungsfrist und bei Nichtzahlung des gesamten Preises wie oben angegeben geraten Sie automatisch in Verzug und müssen Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr zahlen. Solexis behält sich das Recht vor, alle Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Schuld einzustellen.

f)    Sie sind nicht berechtigt, Ihre Forderungen mit Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber Solexis zu verrechnen.

g)    Sie sind verpflichtet, jede Rechnung von Solexis unmittelbar nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Wenn Sie eine Rechnung ganz oder teilweise beanstanden, müssen Sie Solexis innerhalb von zehn (10) Tagen schriftlich benachrichtigen und dabei die Gründe für die Beanstandung und die betreffenden Beträge angeben. Nach Ablauf dieser Frist und ohne gültige schriftliche Mitteilung gilt die Rechnung in ihrer Gesamtheit als vorbehaltlos angenommen.

 

2.5. Lieferung von Produkten, Gefahrenübergang und höhere Gewalt

a)    Vereinbarte oder angekündigte Liefertermine werden Ihnen nur zu Informationszwecken mitgeteilt und sind für Solexis nicht bindend. Beispielsweise sind Verzögerungen bei der Lieferung der Produkte aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, behördliche Eingriffe usw.), Verzögerungen bei den Lieferanten von Solexis, unzureichenden Lagerbeständen bei Solexis oder seinen Lieferanten oder aus anderen Gründen möglich. Eine verspätete Lieferung, die über ein vereinbartes oder angekündigtes Lieferdatum hinausgeht, verleiht Ihnen keine zusätzlichen Rechte unter diesen Bedingungen, insbesondere nicht das Recht, Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
b)    Solexis kann sich nach eigenem Ermessen für Teillieferungen entscheiden. Darüber hinaus behält sich Solexis das Recht vor, die Länder und Gebiete, in die sie Produkte liefert, zu beschränken. In Fällen höherer Gewalt, die länger als zwei (2) Wochen dauern oder die die Erfüllung der Verpflichtungen von Solexis ungewöhnlich erschweren oder unmöglich machen, kann Solexis nach eigenem Ermessen vom Vertrag mit Ihnen zurücktreten, gegen Rückerstattung des bereits gezahlten Preises und (im Falle einer Teillieferung) Rückgabe aller bereits erhaltenen Produkte in ihrem Zustand zum Zeitpunkt des Versands.

c)    Die Produkte werden auf die Art und Weise geliefert, die Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung vereinbart haben. Sie tragen alle Risiken ab dem Zeitpunkt, an dem Solexis die Produkte versendet oder wenn die Produkte das Lager von Solexis verlassen.

d)    Wenn Solexis die Ware aus einem oder mehreren Gründen wie Streiks, Arbeiten an der Zufahrtsstraße oder anderen nicht kontrollierbaren Gründen nicht an die in der Bestellung angegebene Adresse liefern kann, muss ein neuer Ort zwischen den Parteien vereinbart werden. Solexis behält sich das Recht vor, die Kosten für den Transport und die Lagerung der Ware in Rechnung zu stellen, bis ein neuer Lieferort gefunden ist. Wenn ein zweiter Lieferversuch erfolglos bleibt, wird der Preis für die Ware fällig.

e)    e) Wenn Sie innerhalb einer Woche vor der Lieferung der Ware beschließen, die Lieferung zu verzögern oder den Inhalt zu ändern, behält sich Solexis das Recht vor, zusätzliche Lager- und Arbeitskosten zu berechnen. Für Dienstleistungen kann Solexis Ihnen die zu diesem Zeitpunkt bereits angefallenen Kosten in Rechnung stellen.

f)    Sie verpflichten sich, die gelieferten Produkte unmittelbar nach Erhalt zu überprüfen. Wenn Sie Mängel oder Abweichungen feststellen, müssen Sie Solexis innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Produkte schriftlich benachrichtigen, indem Sie eine Kopie des Lieferscheins beifügen oder die Nummer des Lieferscheins angeben und, wenn möglich, Fotos der festgestellten Schäden oder Abweichungen beifügen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine gültige schriftliche Mitteilung an Solexis, wird davon ausgegangen, dass die Produkte der Bestellung entsprechen und in ihrer Gesamtheit vorbehaltlos akzeptiert wurden.

 

2.6. Eigentumsvorbehalt

a)    Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises, einschließlich zusätzlicher Kosten und Zinsen, Eigentum von Solexis. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen sie ohne ausdrückliche Zustimmung von Solexis nicht verpfändet, verkauft, vermietet oder anderweitig veräußert werden. Solexis ist berechtigt, ihren Eigentumsvorbehalt in allen relevanten Registern eintragen zu lassen. In diesem Zusammenhang verpflichten Sie sich, Solexis unverzüglich jeden Wechsel des Wohnsitzes/Sitzes sowie jeden Anspruch Dritter auf die Produkte, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, zu melden.

b)    Wenn Sie nicht in der Lage sind, den gesamten Kaufpreis zu zahlen, ist Solexis berechtigt, die gelieferten Waren auf Ihre Kosten zurückzufordern, ohne automatisch das Recht zum Rücktritt vom Vertrag in Anspruch zu nehmen. Alle anderen gesetzlichen Rechte bleiben vorbehalten.

c)    Wiederverkäufern ist es gestattet, die Produkte, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, im Rahmen einer üblichen Geschäftstransaktion auf ihren eigenen Namen zu verkaufen. In diesem Rahmen tritt der Wiederverkäufer seine Rechte aus dem Wiederverkaufsgeschäft als Sicherheit für die Zahlung des Preises der Produkte an Solexis ab. Der Wiederverkäufer ist nur dann berechtigt, den Preis der Produkte von seinen Kunden einzuziehen, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Solexis ordnungsgemäß erfüllt hat. Der Wiederverkäufer verpflichtet sich, gegenüber seinen Kunden einen Eigentumsvorbehalt an den Produkten zu erhalten, bis der Gesamtpreis der Produkte an Solexis gezahlt wurde.

 

2.7. Personal, das für die Erfüllung der Dienstleistungen zugeteilt wird

 

a)    Solexis weist das für die Erbringung der Dienste geeignete Personal zu, insbesondere auf der Grundlage der Art des Dienstes, des Zeitplans und der Verfügbarkeit von Personal.

b)    Solexis wird sich bemühen, ohne dazu verpflichtet zu sein, Ihren Wunsch nach einem bestimmten Personal (Person oder Anzahl des zugewiesenen Personals) zu berücksichtigen.

 

 

3. Garantie und Sorgfaltspflicht

3.1. Hinweise auf Mängel und Garantie auf Produkte

a)    Für Produkte, die von Dritten hergestellt werden, gibt Solexis Ihnen keine Garantie. Solexis überträgt Ihnen jedoch die Rechte auf Fabrik- und Herstellergarantie, die sie selbst gegenüber den Herstellern für die gelieferten oder installierten Produkte hat. Durch diese Abtretung wird Solexis von allen Garantien für Produkte, die von Dritten hergestellt wurden, befreit. Selbst im Falle des Konkurses oder des Verschwindens des Herstellers können Sie keine Ansprüche gegen Solexis geltend machen.

b)    Bei von Solexis hergestellten Produkten verjähren die Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln dieser Leistungen (mit Ausnahme von Produkten, die von Dritten hergestellt wurden) innerhalb von zwei Jahren, auch bei beweglichen Werken, die in ein unbewegliches Werk integriert sind, ab der Lieferung des Werks oder, im Falle einer Teillieferung, ab der Lieferung jedes Teils des Werks. Um gültig zu sein, muss jede Mängelanzeige unverzüglich, d.h. innerhalb einer Frist von höchstens 7 Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels, per Einschreiben mit Rückschein an Solexis erfolgen. Bei Inanspruchnahme der Garantie kann Solexis nach eigenem Ermessen das Produkt entweder kostenlos reparieren, ersetzen (durch das gleiche Produkt oder ein Äquivalent der Originalkomponente) oder zum aktuellen Marktwert zurückerstatten. Die Reparatur, der Ersatz oder die Erstattung zum aktuellen Marktwert sind die einzigen und ausschließlichen Leistungen im Rahmen dieser Garantie und schließen alle anderen Leistungen aus.

c)    Die Gewährleistungsrechte umfassen nicht etwaige Folgeschäden (Bauunterbrechung, entgangener Gewinn usw.), Arbeitskosten, Logistikkosten (Transport, Versand) oder Kosten für die Lieferung von Ersatzprodukten, die von Ihnen zu tragen sind.

 

3.2. Sorgfältige und sorgfältige Ausführung der Dienstleistungen

Sie erkennen an, dass Solexis durch die Dienste keine Verpflichtung zur Erzielung eines Ergebnisses hat und sich strikt auf eine Sorgfaltspflicht beschränkt. Sie haben daher keinen Anspruch auf Rückerstattung, Schadensersatz oder sonstige Forderungen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Dienste einen erwarteten Zweck nicht erfüllt haben.

 

 

 

4. Allgemeine Bestimmungen

4.1. Beschränkung der Haftung
Solexis haftet für Schäden, die der Gegenpartei zugefügt werden, nur insoweit, als sie direkt auf die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zurückzuführen sind, und nur, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Jede weitere Haftung für direkte oder indirekte Schäden wird von Solexis in vollem Umfang im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen.

4.2. Werbung

Sie erklären sich hiermit einverstanden, dass Solexis Ihnen von Zeit zu Zeit unaufgefordertes Werbematerial oder Newsletter über aktuelle Entwicklungen bei Solexis und/oder seinen Produkten und Dienstleistungen zusenden kann. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich von diesen Newslettern abzumelden (über den Abmeldelink in jedem Newsletter oder per E-Mail). Nach Ihrer Abmeldung wird Solexis Ihnen kein Werbematerial mehr zusenden

4.3. Teilbarkeit
Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung zwischen Solexis und Ihnen, einschließlich dieser Bedingungen, aus irgendeinem Grund für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so wird diese Bestimmung, wenn möglich, eher überarbeitet als aufgehoben, um die Absicht der Parteien so weit wie möglich zu verwirklichen. In jedem Fall werden alle anderen Bestimmungen der Vereinbarung, einschließlich dieser Bedingungen, im größtmöglichen Umfang als gültig und durchsetzbar angesehen..

4.4. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a)    Diese Geschäftsbedingungen und alle damit zusammenhängenden Dokumente (Angebote, Auftragsbestätigungen usw.) unterliegen dem materiellen Schweizer Recht und sind entsprechend diesem auszulegen, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

b)    Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Sierre, Schweiz. Solexis behält sich jedoch das Recht vor, ein Verfahren gegen Sie am Ort Ihres Sitzes, Ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder Ihres Wohnsitzes einzuleiten.

 

4.5. Änderung der Bedingungen

Solexis behält sich das Recht vor, diese Bedingungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die Benachrichtigung über Änderungen erfolgt über das Internet, per Post oder auf andere geeignete Weise. Die geänderten Bedingungen gelten als angenommen, sobald Solexis Sie über die Änderung informiert.
Im Falle von Auslegungskonflikten zwischen der französischen Version der vorliegenden Bedingungen einerseits und der deutschen, italienischen oder englischen Version andererseits wird klargestellt, dass die französische Originalversion massgeblich ist.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF)