Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Grundlage und Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(a) Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die Bedingungen) sind allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Ihnen (Sie) und Solexis SA, einer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht mit Sitz in Route du Bois de Finges 21, 3960 Sierre, Schweiz (Solexis). Diese Bedingungen regeln die Bereitstellung aller Produkte und Dienstleistungen von Solexis, insbesondere in den Bereichen Gebäudehülle und Solarenergie.

Die Produkte, die Solexis bereitstellt (die Produkte), umfassen insbesondere::

(i) Photovoltaikprodukte, wie z. B. Photovoltaikpaneele;

(ii) Produkte, die für Photovoltaikanlagen notwendig sind oder sich auf diese beziehen, wie Wechselrichter und Mikro-Wechselrichter, Energiespeichersysteme und Batterien, Module zur Überwachung und Steuerung des Verbrauchs ;

(iii) Heizsysteme, wie Wärmepumpen, Boiler und Heizkörper ;

(iv) Produkte im Zusammenhang mit Elektromobilität, z. B. Ladestationen, Solarparkplätze und Überdachungen für Elektrofahrräder ;

(v) Unterkonstruktionen;

(vi) elektrotechnisches Zubehör;

(vii) autonome Energiesysteme.

Die von Solexis bereitgestellten Dienste (die Dienste) umfassen insbesondere :

(i) Studiendienstleistungen wie Machbarkeitsstudien, Ingenieurdienstleistungen, Design und Dimensionierung, Produktionssimulationen und Rentabilitätsanalysen ;

(ii) Projektmanagement-Dienstleistungen, z. B. Begleitung bei Behördengängen, Beantragung von Zuschüssen, Überwachung von Bauarbeiten und Verwaltung von Ausschreibungen ;

(iii) Kundendienst; und

(iv) Ausbildungsdienste, einschliesslich Spezialisierung und Weiterbildung.

(b) Zusätzlich zu den in Klausel 1(a) aufgeführten Situationen enthalten diese Bedingungen auch allgemeine Bestimmungen, die auf die Rechtsbeziehungen zwischen Solexis und Ihnen insgesamt anwendbar sind (Klausel 4).

(c) Diese Geschäftsbedingungen gelten vollumfänglich für alle schriftlichen Angebote und Offerten und ergänzen diese. Mit der Unterzeichnung eines Angebots oder Kostenvoranschlags von Solexis erklären Sie, dass Sie diese Bedingungen zur Kenntnis genommen haben und ihnen zustimmen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen in den Angeboten und Kostenvoranschlägen von Solexis und diesen Bedingungen haben die Bestimmungen in den Angeboten und Kostenvoranschlägen Vorrang.

(d) Unter keinen Umständen gelten andere Geschäftsbedingungen (einschliesslich Ihrer
Vertragsbedingungen) als diese Bedingungen für die Vertragsbeziehung zwischen Solexis und
Ihnen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

 

 

2. Verkauf von Produkten und Erbringung von Dienstleistungen

2.1. Angebot und Vertragsabschluss

(a) Alle Angebote von Produkten und/oder Dienstleistungen, die auf der Solexis-Website oder anderswo (Kataloge oder andere Unterlagen von Solexis) enthalten sind, sind unverbindlich. Daher dienen alle Angaben zu Preis, Aussehen, technischer Beschreibung etc. nur der Orientierung, sind nicht verbindlich und können von Solexis jederzeit und nach eigenem Ermessen geändert werden.

(b) Solexis ist nur durch ausdrückliche und speziell an Sie gerichtete Angebote gebunden. Sofern nicht anders angegeben, binden diese Angebote Solexis für dreissig (30) Kalendertage ab dem Datum, an dem das Angebot ausgestellt wurde.

(c) Ein Kaufvertrag für Produkte oder ein Dienstleistungsvertrag ist dann abgeschlossen, wenn Solexis Ihnen eine Auftragsbestätigung per E-Mail, Post oder auf anderem Wege zusendet. Solexis behält sich das Recht vor, den Abschluss eines Vertrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(d) Stornierungen von Bestellungen oder Widerrufe können von Solexis ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden, vorbehaltlich allfälliger zwingender Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Wenn Solexis den Widerruf oder die Stornierung einer Bestellung akzeptiert, erhebt Solexis einen Abzug in Höhe von 10% des Bestellpreises, um die Stornierungskosten zu decken. Solexis behält sich zudem das Recht vor, einen Schadenersatz zu verlangen, der diese pauschalen Stornierungskosten übersteigt.

2.2. Rückgabe von Produkten

(a) Abweichend von vorstehender Klausel 2.1(d) kann Solexis nach eigenem Ermessen ein Rückgaberecht für Produkte gewähren, gegen Rückerstattung des Kaufpreises.

(b) Wenn Solexis Ihrem Antrag auf Rückgabe zustimmt, werden Produkte nur dann zurückgenommen, wenn sie sich in der Originalverpackung befinden, unbenutzt sind und im exakt selben Zustand wie zum Zeitpunkt, zu dem Sie die Produkte erhalten haben. Solexis behält sich das Recht vor, die Rückgabe nach eigenem Ermessen abzulehnen, insbesondere wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind. Produkte, bei denen die Rückgabe abgelehnt wird, werden auf Ihre Kosten und Ihr Risiko an Sie zurückgeschickt.

(c) Wenn Solexis die Rücksendung akzeptiert, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des ursprünglichen Warenwerts, mindestens jedoch CHF 75, zur Deckung der damit verbundenen Verwaltungskosten erhoben. Darüber hinaus sind Sie für alle Risiken und Kosten, einschließlich der Transportkosten, für die Rücksendung der Produkte verantwortlich.

2.3. Preise und Zahlungsbedingungen

(a) Massgeblich sind die Preise am Tag der Lieferung der Produkte oder der Erbringung der Dienstleistungen und verstehen sich ohne jegliche Verpflichtung seitens Solexis. Aufgeteilte Lieferungen werden zum Tagespreis berechnet. Die Preise verstehen sich netto, ohne Steuern, in Schweizer Franken (CHF) ab Werk des Herstellers, ab Lager von Solexis mit Sitz in CH-3960 Sierre (EXW) oder an einem anderen zwischen den Parteien vereinbarten Ort. Steuern (Mehrwertsteuer etc.) werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Kosten für Verpackung, Versicherung und Transport werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Entladung gehen zu Lasten des Empfängers. Die Preisangaben sind unverbindlich und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

(b) Sie erkennen an, dass der Verkaufspreis der Produkte oder der Preis für die Bereitstellung von Dienstleistungen mit bestimmten zusätzlichen Kosten verbunden sein kann, wie z. B., aber nicht ausschliesslich, Mehrwertsteuer, Versandkosten, Zollgebühren etc. Sie verstehen und stimmen zu, dass Solexis keinen Einfluss auf diese Kosten hat.

(c) Solexis behält sich das Recht vor, seine Preise zu ändern, insbesondere wegen zusätzlicher Kosten aufgrund von Preiserhöhungen bei Lieferanten, Rohstoffen oder anderen Produkten oder Dienstleistungen.

(d) Solexis behält sich das Recht vor, Rechnungen ausschliesslich in elektronischer Form auszustellen, und behält sich ebenfalls alle Ermessensspielräume hinsichtlich der akzeptierten Zahlungsmethoden vor.

(e) Der Gesamtpreis, einschliesslich aller damit verbundenen Kosten (wie oben in Klausel 2.3(b)) muss spätestens am letzten Tag der mitgeteilten Zahlungsfrist gutgeschrieben und bei Solexis eingegangen sein. Nach Ablauf der Zahlungsfrist und bei Nichtzahlung des gesamten Preises wie oben angegeben geraten Sie automatisch in Verzug und müssen Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr zahlen. Solexis behält sich das Recht vor, alle Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Schuld einzustellen.

(f) Sie sind nicht berechtigt, Ihre Forderungen mit Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber Solexis zu verrechnen.

g) Sie sind verpflichtet, jede Rechnung von Solexis unmittelbar nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Wenn Sie eine Rechnung ganz oder teilweise beanstanden, müssen Sie Solexis innerhalb von zehn (10) Tagen schriftlich benachrichtigen und dabei die Gründe für die Beanstandung und die betreffenden Beträge angeben. Nach Ablauf dieser Frist und ohne gültige schriftliche Mitteilung gilt die Rechnung in ihrer Gesamtheit als vorbehaltlos angenommen.

2.4. Lieferung von Produkten, Gefahrenübergang und höhere Gewalt

(a) Vereinbarte oder angekündigte Liefertermine werden Ihnen nur zu Informationszweckenmitgeteilt und sind für Solexis nicht bindend. Beispielsweise sind Verzögerungen bei derLieferung der Produkte aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Streiks,Pandemien, behördliche Eingriffe usw.), Verzögerungen bei den Lieferanten von Solexis,unzureichenden Lagerbeständen bei Solexis oder seinen Lieferanten oder aus anderenGründen möglich. Eine verspätete Lieferung, die über einen vereinbarten oder angekündigtenLiefertermin hinausgeht, verleiht Ihnen keine zusätzlichen Rechte unter diesen Bedingungen,wie beispielsweise das Recht, Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(b) Solexis kann nach eigenem Ermessen Teillieferungen vornehmen. Darüber hinaus behält sichSolexis das Recht vor, die Länder und Gebiete, in die Produkte geliefert werden, zubeschränken. In Fällen höherer Gewalt, die länger als zwei (2) Wochen andauern oder die dieErfüllung der Verpflichtungen von Solexis ungewöhnlich erschweren oder gar unmöglichmachen, kann Solexis nach eigenem Ermessen vom Vertrag mit Ihnen zurücktreten, gegenRückerstattung des bereits bezahlten Preises und (im Falle einer Teillieferung) Rückgabe allerbereits erhaltenen Produkte in ihrem Zustand zum Zeitpunkt des Versands.

(c) Die Produkte werden auf dem Weg geliefert, der zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung vereinbartwurde. Sie tragen alle Risiken ab dem Zeitpunkt, an dem Solexis die Produkte versendet oderwenn die Produkte das Lager von Solexis verlassen.

(d) Wenn Solexis die Ware aus einem oder mehreren Gründen wie Streiks, Arbeiten anZufahrtsstrassen oder aus anderen nicht kontrollierbaren Gründen nicht an die in derBestellung angegebene Adresse liefern kann, müssen die Parteien einen neuen Lieferortvereinbaren. Solexis behält sich das Recht vor, die Kosten für den Transport und die Lagerungder Ware in Rechnung zu stellen, bis ein neuer Lieferort gefunden ist. Wenn ein zweiterLieferversuch erfolglos bleibt, wird der Preis für die Ware fällig.

(e) Wenn Sie innerhalb einer Woche vor der Lieferung der Ware beschliessen, die Lieferung zuverzögern oder den Inhalt zu ändern, behält sich Solexis das Recht vor, zusätzliche Lager- undArbeitskosten in Rechnung zu stellen. Für Dienstleistungen kann Solexis Ihnen die zu diesemZeitpunkt bereits angefallenen Kosten in Rechnung stellen.

f) Sie verpflichten sich, die gelieferten Produkte unmittelbar nach Erhalt zu überprüfen. Wenn Sie Mängel oder Abweichungen feststellen, müssen Sie Solexis innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Produkte schriftlich benachrichtigen, indem Sie eine Kopie des Lieferscheins beifügen oder die Nummer des Lieferscheins angeben und, wenn möglich, Fotos der festgestellten Schäden oder Abweichungen beifügen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine gültige schriftliche Mitteilung an Solexis, wird davon ausgegangen, dass die Produkte der Bestellung entsprechen und in ihrer Gesamtheit vorbehaltlos akzeptiert wurden.

2.5. Eigentumsvorbehalt

(a) Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises,einschliesslich aller zusätzlichen Kosten und Zinsen, Eigentum von Solexis. Bis zu diesemZeitpunkt dürfen sie ohne die ausdrückliche Zustimmung von Solexis nicht verpfändet,verkauft, vermietet oder anderweitig veräussert werden. Solexis ist berechtigt, ihrenEigentumsvorbehalt in allen relevanten Registern eintragen zu lassen. In diesemZusammenhang verpflichten Sie sich, Solexis unverzüglich jeden Wechsel desWohnsitzes/Sitzes sowie jeden Anspruch eines Dritten auf die Produkte, die demEigentumsvorbehalt unterliegen, zu melden.

(b) Wenn Sie nicht in der Lage sind, den gesamten Kaufpreis zu zahlen, ist Solexis berechtigt, die gelieferten Waren auf Ihre Kosten zurückzufordern, ohne automatisch das Recht auf Vertragsauflösung in Anspruch nehmen zu müssen. Alle anderen gesetzlichen Rechte bleiben vorbehalten.

(c) Wiederverkäufern ist es gestattet, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Produkte im Rahmen eines üblichen Handelsgeschäfts auf ihren eigenen Namen zu verkaufen. In diesem Rahmen tritt der Wiederverkäufer seine Rechte aus dem Wiederverkaufsgeschäft als Sicherheit für die Zahlung des Preises der Produkte an Solexis ab. Der Wiederverkäufer ist nur dann berechtigt, den Preis der Produkte von seinen Kunden einzuziehen, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Solexis ordnungsgemäss erfüllt hat. Der Wiederverkäufer verpflichtet sich, gegenüber seinen Kunden einen Eigentumsvorbehalt an den Produkten zu erhalten, bis der Gesamtpreis der Produkte an Solexis gezahlt wurde.

2.6. Personal, das für die Erfüllung der Dienstleistungen zugeteilt wird

(a) Solexis weist für die Erbringung der Dienstleistungen geeignetes Personal zu, insbesondere abhängig von der Art der Dienstleistung, abhängig vom Zeitplan und der Verfügbarkeit des Personals

(b) Solexis wird sich bemühen, ohne dazu verpflichtet zu sein, spezifische Wünsche hinsichtlich des Personals (Person oder Anzahl des zugewiesenen Personals) zu berücksichtigen.

 

3. Garantie und Sorgfaltspflicht

3.1. Hinweise auf Mängel und Garantie auf Produkte

(a) Für Produkte, die von Dritten hergestellt wurden, gibt Solexis keine Garantie. Solexis tritt Ihnen jedoch die Herstellergarantie- und Gewährleistungsrechte ab, die Solexis selbst gegenüber den Herstellern auf die gelieferten oder installierten Produkte hat. Durch diese Abtretung wird Solexis von allen Garantien für Produkte befreit, die von Dritten hergestellt wurden. Selbst im Falle des Konkurses oder der Auflösung des Herstellers kann Solexis nicht in Anspruch genommen werden.

(b) Bei von Solexis hergestellten Produkten verjähren Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln dieser Leistungen (mit Ausnahme von Produkten, die von Dritten hergestellt wurden) innerhalb von zwei Jahren, auch bei beweglichen Werken, die in ein unbewegliches Werk integriert sind, ab der Lieferung des Werks oder, im Falle einer Teillieferung, ab der Lieferung jedes Teils des Werks. Um gültig zu sein, muss jede Mängelanzeige unverzüglich, d.h. innerhalb einer Frist von höchstens 7 Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels, per Einschreiben mit Rückschein an Solexis erfolgen. Bei Inanspruchnahme der Garantie kann Solexis nach eigenem Ermessen das Produkt entweder kostenlos reparieren, ersetzen (durch das gleiche Produkt oder ein Äquivalent der Originalkomponente) oder zum aktuellen Marktwert zurückerstatten. Die Reparatur, der Ersatz oder die Erstattung zum aktuellen Marktwert sind die einzigen und ausschliesslichen Leistungen im Rahmen dieser Garantie und schliessen alle anderen Leistungen aus.

(c) Die Gewährleistungsrechte umfassen nicht etwaige Folgeschäden (Bauunterbrechung, entgangener Gewinn usw.), Arbeitskosten, Logistikkosten (Transport, Versand) oder Kosten für die Lieferung von Ersatzprodukten, die von Ihnen zu tragen sind.

3.2. Sorgfältige und sorgfältige Ausführung der Dienstleistungen

Sie erkennen an, dass Solexis durch die Dienste keine Verpflichtung zur Erzielung eines Ergebnisses hat und sich strikt auf eine Sorgfaltspflicht beschränkt. Sie haben daher keinen Anspruch auf Rückerstattung, Schadensersatz oder sonstige Forderungen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Dienste einen erwarteten Zweck nicht erfüllt haben.

 

 

 

4. Allgemeine Bestimmungen

4.1. Beschränkung der Haftung
Solexis haftet für Schäden, die der Gegenpartei zugefügt werden, nur insoweit, als sie direkt auf die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zurückzuführen sind, und nur, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Jede weitere Haftung für direkte oder indirekte Schäden wird von Solexis in vollem Umfang im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen.

4.2. Publicité

Sie erklären sich hiermit einverstanden, dass Solexis Ihnen von Zeit zu Zeit unaufgefordertes Werbematerial oder Newsletter über aktuelle Entwicklungen bei Solexis und/oder seinen Produkten und Dienstleistungen zusenden kann. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich von diesen Newslettern abzumelden (über den Abmeldelink in jedem Newsletter oder per E-Mail). Nach Ihrer Abmeldung wird Solexis Ihnen kein Werbematerial mehr zusenden.

4.3. Divisibilité
Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung zwischen Solexis und Ihnen, einschliesslich dieser Bedingungen, aus irgendeinem Grund für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird sie, wenn möglich, nicht aufgehoben, sondern abgeändert mit dem Ziel, die Absicht der Parteien so weit wie möglich zu verwirklichen. In jedem Fall werden alle sonstigen Bestimmungen der Vereinbarung, einschliesslich dieser Bedingungen, im grösstmöglichen Umfang als gültig und durchsetzbar angesehen.

4.4. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(a) Diese Geschäftsbedingungen und alle damit zusammenhängenden Dokumente (Angebote, Auftragsbestätigungen usw.) unterliegen dem Schweizer Recht und werden nach diesem ausgelegt, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

(b) Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen ergeben oder sich in irgendeiner Weise darauf beziehen, unterliegen der ausschliesslichen Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Sierre, Schweiz. Solexis behält sich jedoch das Recht vor, ein Verfahren gegen Sie am Ort Ihres Sitzes, Ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder Ihres Wohnsitzes einzuleiten.

4.5. Änderung der Bedingungen

Solexis behält sich das Recht vor, diese Bedingungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die Benachrichtigung über Änderungen erfolgt über das Internet, per Post oder auf andere geeignete Weise. Die geänderten Bedingungen gelten als angenommen, sobald Solexis Sie über die Änderung informiert.
Im Falle von Auslegungskonflikten zwischen der französischen Version der vorliegenden Bedingungen einerseits und der deutschen, italienischen oder englischen Version andererseits wird klargestellt, dass die französische Originalversion massgeblich ist.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF)